Wir stellen uns vor
Rechtliche Hintergründe:
Für die Feuerwehren in Bayern ist als Gesetzliche Grundlage das Bayrische Feuerwehrgesetz und die dazugehörige Ausführungsverordnung und die Vollzugsbekanntmachung maßgeblich. Desweiteren sind noch andere Gesetze und Regelwerke wie das Bayrische Katastrophenschutzgesetz, Feuerwehrdienstvorschriften, das Sozialgesetzbuch und Unfallverhütungsvorschriften verbindlich anzuwenden.
Hier wird beschrieben wie Feuerwehren rechtlich und organisatorisch in der öffentlichen Verwaltung eingebunden sind, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind bzw. welche Art von Feuerwehr aufgestellt werden muss und welche Aufgaben zu erfüllen sind.
Die Feuerwehren leisten neben dem Abwehrendem Brandschutz und dem Technischem Hilfsdienst noch Katastrophenhilfe, Amtshilfe und Sicherheitswachen.
In Mittenwald besteht daher seitens der Marktgemeinde die Verpflichtung eine Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Aufgrund der Größe der Gemeinde ist eine Freiwillige Feuerwehr als ausreichend anzusehen. Freiwillige Feuerwehr bedeutet, dass engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Freizeit für den Dienst am Nächsten unentgeltlich opfern. Dieses „Hobby“ wird neben der eigentlichen beruflichen Tätigkeit ausgeübt und bringt für den Feuerwehrdienstleistenden auch einige Verpflichtungen mit sich. So ist zum Beispiel die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen, sowie Einsätzen zu nennen, ebenso wie die Erfüllung gewisser Voraussetzungen verpflichtend.
Durch diese gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem Sicherheitsbewusstsein des Marktes Mittenwald, sind die technischen und personellen Voraussetzungen der Freiwilligen Feuerwehr Mittenwald in einem vernünftigen Maß gegeben.
#team112
Die tragende Säule des bayerischen Hilfeleistungssystems bilden - mit über 318.000 Ehrenamtlichen - die Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den 7 Großstädten Bayerns mit mehr als 100.000 Einwohnern gibt es Berufsfeuerwehren. Auch hier unterstützen die Freiwilligen Feuerwehren bei Einsätzen.